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   BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B   

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https://dejure.org/2010,30381
BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B (https://dejure.org/2010,30381)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B (https://dejure.org/2010,30381)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2010 - B 4 AS 98/10 B (https://dejure.org/2010,30381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Verwerfung bei fehlender Vertretungsbefugnis des Klägers

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine grundsätzliche Bedeutung - Anwaltskosten - kein Bedarf iS des SGB 2 bzw SGB 12 - Vertretungszwang

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine grundsätzliche Bedeutung - Anwaltskosten - kein Bedarf iS des SGB 2 bzw SGB 12 - Vertretungszwang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Verwerfung bei fehlender Vertretungsbefugnis des Klägers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) , weil es sich bei den von dem Kläger geltend gemachten Anwaltskosten nicht um einen Bedarf handelt, der nach den Regelungen des SGB II bzw SGB XII zu decken ist.
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlich Rechtsprechung bei

    Auszug aus BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B
    Es liegt hier keine Fallgestaltung iS eines absoluten Revisionsgrundes (§ 547 Nr. 4 ZPO) vor, in der ein Urteil zuungunsten eines Beteiligten ergeht, der nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten war ( vgl zB BGH Urteil vom 15.5.2007 - X ZR 20/05 (KG), NJW 2007, 2702; BGH Urteil vom 5.11.1987 - VII ZR 208/87, ZIP 1988, 446) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B
    Es ist - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers - nicht erkennbar, dass die Rechtssache eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65) .
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B
    Im übrigen ist nicht erkennbar, dass ein Prozessbevollmächtigter erfolgreich begründen könnte, dass und warum die Entscheidung des LSG auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann, das LSG mithin ausgehend von seinem Rechtsstandpunkt zu einem anderen Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35 und § 160a Nr. 24, 34) .
  • BSG, 27.06.2001 - B 11 AL 249/00 B

    Darlegung der Prozeßunfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B
    PKH ist in gleicher Weise zu versagen, wenn auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt (BSG Beschluss vom 27.6.2001 - B 11 AL 249/00 B; BSG ">73a%20SGG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-1500 § 73a SGG Nr. 2, RdNr 3) .
  • BGH, 05.11.1987 - VII ZR 208/87

    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes

    Auszug aus BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B
    Es liegt hier keine Fallgestaltung iS eines absoluten Revisionsgrundes (§ 547 Nr. 4 ZPO) vor, in der ein Urteil zuungunsten eines Beteiligten ergeht, der nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten war ( vgl zB BGH Urteil vom 15.5.2007 - X ZR 20/05 (KG), NJW 2007, 2702; BGH Urteil vom 5.11.1987 - VII ZR 208/87, ZIP 1988, 446) .
  • BSG, 27.06.1985 - 12 BK 4/85

    Vereinigungen von Arbeitgebern - Bereitstellung von geeigneten

    Auszug aus BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem Verein "SÖS Ampfing" um eine selbständige Vereinigung von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung für ihre Mitglieder handelt (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGG) und diese auf Grund ihrer Mitgliederzahl und ihrer Finanzmittel die Gewähr dafür bietet, dass sie geeignete Prozessbevollmächtigte für die Vertretung vor dem BSG bereitstellen kann (BSG Beschluss vom 27.6.1985 - 12 BK 4/85, SozR 1500 § 166 Nr. 13; BSG Beschluss vom 8.5.1992 - 7 RAr 94/91) , fehlt es für eine eigene Vertretungsbefugnis des Klägers (§ 73 Abs. 4 Satz 5 SGG) vor dem BSG jedenfalls an einer Befähigung zum Richteramt iS des § 73 Abs. 4 Satz 3 SGG, die auch für die Bevollmächtigen nach § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGG vorausgesetzt wird (Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 73 RdNr 50; Ulmer in Hennig, SGG, § 73 RdNr 106, Stand April 2010; Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage 2009, § 73 RdNr 6) .
  • BSG, 08.05.1992 - 7 RAr 94/91

    Postulationsfähigkeit des Vorsitzenden eines nicht selbständigen

    Auszug aus BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem Verein "SÖS Ampfing" um eine selbständige Vereinigung von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung für ihre Mitglieder handelt (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGG) und diese auf Grund ihrer Mitgliederzahl und ihrer Finanzmittel die Gewähr dafür bietet, dass sie geeignete Prozessbevollmächtigte für die Vertretung vor dem BSG bereitstellen kann (BSG Beschluss vom 27.6.1985 - 12 BK 4/85, SozR 1500 § 166 Nr. 13; BSG Beschluss vom 8.5.1992 - 7 RAr 94/91) , fehlt es für eine eigene Vertretungsbefugnis des Klägers (§ 73 Abs. 4 Satz 5 SGG) vor dem BSG jedenfalls an einer Befähigung zum Richteramt iS des § 73 Abs. 4 Satz 3 SGG, die auch für die Bevollmächtigen nach § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGG vorausgesetzt wird (Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 73 RdNr 50; Ulmer in Hennig, SGG, § 73 RdNr 106, Stand April 2010; Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage 2009, § 73 RdNr 6) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13

    Rechtsanwaltsvergütung nach RVG in Sozialrechtssachen

    Vorliegend ist neben Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts (bei denen es sich nicht um einen Bedarf handelt, der von den Regelungen des SGB II gedeckt ist vgl. hierzu BSG Beschluss vom 27.09.2010 - B 4 AS 98/10 B), die Übernahme von weiteren Unterkunftskosten in Höhe von 28, 00 EUR nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II für die Dauer von sechs Monaten Streitgegenstand des Verfahrens gewesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 19 AS 1104/16

    Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstand des Beschwerdeverfahrens;

    Bei Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts handelt es sich nicht um einen Bedarf, der von den Regelungen des SGB II gedeckt ist (vgl. hierzu BSG; Beschluss vom 27.09.2010 - B 4 AS 98/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - L 19 AS 1878/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dabei handelt es sich nicht um einen Bedarf, der von den Regelungen des SGB II gedeckt ist (vgl. BSG Beschluss vom 27.09.2010 - B 4 AS 98/10 B - zu Anwaltskosten).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2014 - L 19 AS 1994/13
    Bei Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts handelt es sich nicht um einen Bedarf, der von den Regelungen des SGB II gedeckt ist (vgl. hierzu BSG Beschluss vom 27.09.2010 - B 4 AS 98/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 6 AS 63/13
    Das Sozialgericht hat zutreffend entschieden, dass es sich bei den geltend gemachten Kosten der Rechtsverfolgung (Gerichtskosten i.H.v. 25 EUR für einen Rechtsstreit des Vermieters des Klägers, den dieser verloren hat) nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B) um einen Bedarf handelt, der nicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu decken ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014 - L 7 AL 104/13
    Die Bedeutung der Angelegenheit sei unterdurchschnittlich, weil es sich nicht um einen Bedarf handele, der von den Leistungen des SGB II gedeckt sei (vgl. zu den Anwaltskosten BSG, Beschluss vom 27. September 2010 - B 4 AS 98/10 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - L 7 SO 119/17
    Für die Übernahme solcher Aufwendungen durch den Sozialhilfeträger besteht von vornherein keine Rechtsgrundlage (vgl. BSG, Beschluss vom 27. August 2010 - B 4 AS 98/10 B - (juris Rdnr. 4); BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 38/15 R - (juris Rdnr. 16)).
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